15.3.07

Oberstes Gericht erlaubt Nazi-Symbole

Das öffentliche Zurschaustellen von nationalsozialistischen Symbolen ist weiterhin erlaubt. Sie müssen nur durchgestrichen sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im sogenannten Hakenkreuz-Streit entschieden.

Laut dem Urteil darf ein Hakenkreuz - beispielsweise an als Aufnäher an Lederjacken oder als Aufkleber an Ladentüren - straflos verwendet werden, wenn es "offenkundig und eindeutig" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe. Das Landgericht Stuttgart hatte zuvor einem Händler aus der Region den massenhaften Versand derartiger Symbole verboten. Sinngemäß lautete die Begründung: Hakenkreuz ist Hakenkreuz, ob im Stile eines Parkverbotsschilds rot umrandet und durchgestrichen oder nicht. Auch könnten ausländische Besucher den Anblick einer Swastika in Deutschland missverstehen.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung des Versandhändlers und BGH waren gleichermaßen empört. Der zuständige Richter forderte bei der Urteilsverlesung sogar dazu auf, solche Symbole zu tragen. Strafrechtlich spiele es keine Rolle, wie oft solche Darstellungen gezeigt würden. "Im Gegenteil, ein zehnfacher Protest ist vielleicht noch wirkungsvoller als ein einfacher Protest."
Also, Bürger: Heftet euch SS-Runen und Hakenkreuze an den Ärmel, klebt sie an die Haustür und ans Auto - und streicht sie durch. Die Welt wird dann wissen, dass wir die Guten sind.
Während die echten Symbole also erlaubt bleiben, haben die BGH-Richter Rechtsradikale vor dem Versuch gewarnt, verfremdete Symbole in Umlauf zu bringen. Damit ist die rechtsradikale Gefahr so gut wie gebannt. Es muss aber doch noch einen Weg geben, Rechtsradikalismus insgesamt zu verbieten. Rein sicherheitshalber. Die DDR hat das schließlich auch geschafft.