8.1.07

Behördendeutsch aus dem Arbeitsministerium

Jüngst ist die Ausbildungsvermittlungs-Erstattungs-Verordnung in Kraft getreten, meldet das Bundesarbeitsministerium stolz. „Sie basiert auf der Neuregelung des § 16 Absatz 1b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - die durch Artikel 1 Nummer 14 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingefügt worden und am 1. August 2006 in Kraft getreten ist.“

Aha. Und weiter: Die Verordnung „regelt die Erstattung von Aufwendungen für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die die Ausbildungsvermittlung für hilfebedürftige Ausbildungsuchende durch die für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen lassen“.

Alles klar? Das Ministerium will uns doch nur folgendes sagen: Für die Vermittlung junger Menschen auf einen Ausbildungsplatz ist eigentlich die örtliche Arbeitsagentur zuständig. Sie kann diese Aufgabe aber an die Bundesagentur für Arbeit abgeben, zumal „Nürnberg“ einen besseren Überblick über die bundesweit freien Stellen und selbst eine eigene Abteilung für die Suche nach Ausbildungsplätzen hat. Aber das wäre wohl zu einfach gewesen.