12.7.07

Milde mit Mördern

Brutaler kann ein Verbrechen kaum sein. Zwei 17-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern klingeln bei den Eltern eines Freundes und bringen die Ahnungslosen mit Messerstichen um.

Urteil: neuneinhalb Jahre Haft.
Wegen guter Führung werden die beiden mit Mitte 20 aus der Haft entlassen werden, Motto: Schwamm drüber, alles halb so wild, Jungs, jetzt holt erst mal Euer Abi nach.
Die Höchststrafe wären zehn Jahre gewesen. Das ist, in Relation zur Tat, schon nicht viel. Warum wurde diese Strafe nicht verhängt? Weil sich immer irgendein Grund zur Milde finden lässt. Die Heranwachsenden waren betrunken, verwirrt oder egomanisch. Sie habe Computerspiele gespielt oder Drogen genommen. In diesem Fall trifft das alles nicht zu - dafür aber, dass sich ein Motiv nicht finden lässt. Also: zehn Jahre minus sechs Monate für Motivlosigkeit beim Mord.
Die Zahl „10“ wird dabei vom Gericht als Maximum einer Art Tarifverhandlung verstanden, von der es abzurücken gilt – egal, wie abscheulich das Verbrechen war. Würden als Höchststrafe 15 Jahre gelten, dann wäre eben eine "14" herausgekommen und so weiter. In der Summe verdichten sich die Urteile zu dem, was die Richter wirklich wollen: Täterschutz.
Nur als Gedankenspiel für einen makabren Roman: Welche Strafe hätte der Richter verlangt, wenn die jugendlichen Mörder an seiner Tür geklingelt hätten?